Bild einer sehr alten Urkunde

Das Erbrecht ist Ausdruck der Anerkennung des Privateigentums und der Selbstverantwortung. Es wird geprägt durch das Privatrecht, das Familienrecht und die Testierfreiheit.

Die grundgesetzlich geschützte Erbrechtsgarantie ergänzt die Eigentumsgarantie und bildet zusammen mit ihr die Grundlage für die grundgesetzliche private Vermögensordnung. Dem Recht des Erblassers, zu vererben, entspricht das Recht des Erben zu erwerben.

Grundlage für das gesetzliche Erbrecht ist die Familie. Hat der Erblasser keine Bestimmungen über seine Erbfolge getroffen, erhalten die Verwandten und der Ehegatte das Erbe. Auf jeden Fall steht ihnen ein Mindestrecht in Form eines Pflichtteilsanspruchs zu. Da jeder Mensch das Recht hat, über sein Vermögen frei zu bestimmen, hat er auch die Befugnis, über das rechtliche Schicksal seines Vermögens für die Zeit nach dem Tode Bestimmungen zu treffen.

Im Rahmen dieser drei Grundsätze des Erbrechts und ihrer Wechselwirkungen untereinander gibt es natürlich eine Vielzahl von Problemen, an denen sich auch der Staat über die Erbschaftssteuer kräftig beteiligt.

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