In den Bereich des allgemeinen Zivilrechtes fallen insbesondere die verschiedenen Vertragsformen wie Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag sowie bereicherungsrechtliche Fragen.
Wichtige Themen sind sodann auch die Aufhebung dieser Verträge im Wege der Anfechtung, des Widerrufes, des Rücktrittes und der Kündigung.
Vom Zivilrecht umfasst sind auch die Themen der Geschäftsfähigkeit, des Verzuges, der Unmöglichkeit und des Schadensersatzes. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Seite.